Sie können Ihr Sparguthaben ganz oder teilweise kündigen.
Hinweis: Beachten Sie bitte die Kündigungsfrist (i.d.R. 90 Tage) Ihres Sparkontos. Sie finden die Kündigungsfrist auf Ihrem Kontoauszug oder der Urkunde zum Sparkonto. Eine vorschusszinsfreie Verfügung ist nur nach Einhaltung der Kündigungsfrist möglich - vorher fallen Vorschusszinsen an.
Sollte der Mindestanlagebetrag von 5,00 € unterschritten werden, muss das Sparkonto aufgelöst werden.