- Höhe der Einlagesumme ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
- gleichbleibende, garantierte Verzinsung von 2,10% p.a.
- ohne Kündigung am Ende der Laufzeit verfügbar
Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit¹
Fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit!
Sie möchten mehr aus Ihrem Geld machen? Sie legen Ihr Erspartes für die feste Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahre an und bestimmen die Höhe der Einlagesumme2 ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, garantierten Verzinsung.
Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit
Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage mit bis zu 2,10% Verzinsung pro Jahr bei einer festen Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Nur nach persönlicher Beratung vor Ort abschließbar.
Kosten
Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Institutsschutz/Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Daurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Konditionen
Produktdaten | ||
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Anlagebetrag: | mind. 25.000 Euro (höchstens 250.000 Euro je Zeichner/Haushalt) |
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Verzinsung: | 5 Jahre Laufzeit 7 Jahre Laufzeit 10 Jahre Laufzeit |
1,90 % pro Jahr 2,00 % pro Jahr 2,10 % pro Jahr |
insgutschrift: | jährlich zum 31.12. | |
Laufzeit: | 5, 7 oder 10 Jahre |
1Ansprüche aus der Nachrangigen Einlage werden im Falle einer Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt (Nachrang).
2Bitte beachten Sie den Mindest- und Höchstanlagebetrag
Angebot freibleibend; begrenztes Kontingent
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Nachrangigen Einlage
Sie können höchstens 250.000 Euro als Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit anlegen. Die Mindestanlagesumme beträgt 25.000 Euro.
Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum 31. Dezember.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.